Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil I — Grafikdesign & Beratung
1. Geltung & Umfang
1.1. KADAI DESIGN e.U. / Daniela Kargl – im Folgenden als KADAI DESIGN e.U. bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von KADAI DESIGN e.U. ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der KADAI DESIGN e.U. bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von KADAI DESIGN e.U. sind freibleibend und unverbindlich. Bei Neukunden ist eine Anzahlung von 30 % der Auftragssumme zu erteilen, es sei denn auf dem Angebot ist es in schriftlicher Form anders festgehalten.
2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei KADAI DESIGN e.U. gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch KADAI DESIGN e.U. zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z. B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass KADAI DESIGN e.U. zweifelsfrei zu erkennen gibt (z. B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Der Kunde wird KADAI DESIGN e.U. unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von KADAI DESIGN e.U. wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.3. Alle Leistungen der KADAI DESIGN e.U. (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge und Farbausdrucke etc.) sind vom Kunden vor Produktion zu überprüfen und längstens binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.4. Beinhalten die vom Kunden freigegebenen Unterlagen Fehler (z. B. Tipp- oder Rechtschreibfehler), so ist KADAI DESIGN e.U. dafür in keinster Weise haftbar zu machen.
3.5. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. KADAI DESIGN e.U. haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird KADAI DESIGN e.U. wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Firma KADAI DESIGN e.U. schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. KADAI DESIGN e.U. ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
4.3. KADAI DESIGN e.U. wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. KADAI DESIGN e.U. bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er KADAI DESIGN e.U. eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an KADAI DESIGN e.U.
5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von KADAI DESIGN e.U.
5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von KADAI DESIGN e.U. – entbinden KADAI DESIGN e.U. jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z. B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) in Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
6. Rücktritt vom Vertrag
KADAI DESIGN e.U. ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von KADAI DESIGN e.U. weder Vorauszahlungen leistet, noch vor Leistung von KADAI DESIGN e.U. eine taugliche Sicherheit bietet.
7. Honorar
7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von KADAI DESIGN e.U. für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. KADAI DESIGN e.U. ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
7.2. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält KADAI DESIGN e.U. mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar in der Höhe von 15 % des über sie abgewickelten Werbeetats. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3. Alle Leistungen von KADAI DESIGN e.U., die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von KADAI DESIGN e.U. erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen (z. B. Botendienste, Versandkosten, Reisen oder auch Übernächtigungen).
7.4. Kostenvoranschläge der KADAI DESIGN e.U. sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von KADAI DESIGN e.U. schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird KADAI DESIGN e.U. den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
7.5. Für alle Arbeiten von KADAI DESIGN e.U., die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt KADAI DESIGN e.U. eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich KADAI DESIGN e.U. zurückzustellen.
8. Zahlung
8.1. Die Rechnungen von KADAI DESIGN e.U. werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, prompt ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p. a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KADAI DESIGN e.U.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann KADAI DESIGN e.U. sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von KADAI DESIGN e.U. aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von KADAI DESIGN e.U. schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
9. Eigentumsrecht und Urheberschutz
9.1. Alle Leistungen von KADAI DESIGN e.U. einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Fotos), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von KADAI DESIGN e.U. und können von KADAI DESIGN e.U. jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit KADAI DESIGN e.U. darf der Kunde die Leistungen von KADAI DESIGN e.U. nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von KADAI DESIGN e.U. setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von KADAI DESIGN e.U. dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
9.2. Änderungen von Leistungen von KADAI DESIGN e.U., wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von KADAI DESIGN e.U. und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
9.3. Für die Nutzung von Leistungen von KADAI DESIGN e.U., die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von KADAI DESIGN e.U. erforderlich. Dafür steht KADAI DESIGN e.U. und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
9.4. Für die Nutzung von Leistungen von KADAI DESIGN e.U. bzw. von Werbemitteln, für die KADAI DESIGN e.U. konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von KADAI DESIGN e.U. notwendig.
9.5. Dafür steht KADAI DESIGN e.U. im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
10. Kennzeichnung
10.1. KADAI DESIGN e.U. ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf KADAI DESIGN e.U. und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
10.2. KADAI DESIGN e.U. ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo sowie mit den erstellten Unterlagen auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
11. Gewährleistung und Schadenersatz
11.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch KADAI DESIGN e.U. schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch KADAI DESIGN e.U. zu.
11.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Firma KADAI DESIGN e.U. alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. KADAI DESIGN e.U. ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für KADAI DESIGN e.U. mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
11.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von KADAI DESIGN e.U. ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
11.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von KADAI DESIGN e.U. beruhen.
11.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
11.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert, exklusive Steuern, begrenzt.
12. Haftung
12.1. KADAI DESIGN e.U. wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von KADAI DESIGN e.U. für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn KADAI DESIGN e.U. ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet KADAI DESIGN e.U. nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
12.2. KADAI DESIGN e.U. haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des IPRG und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für sämtliche Klagen, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und KADAI DESIGN e.U. ergeben, ist der Wohnsitz von KADAI DESIGN e.U.
13.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
13.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
Teil II — Beratung, Coaching, Energiearbeit & Seminare
1. Geltungsbereich und Leistungsarten
1.1. Dieser Teil II gilt für alle Leistungen im Bereich persönlicher Entwicklung, Begleitung und Weiterbildung, die von KADAI DESIGN e.U., vertreten durch Daniela Kargl, angeboten und erbracht werden.
1.2. Es werden zwei Leistungsbereiche unterschieden:
Energiearbeit (Humanenergetik): Dazu zählen Chakrenarbeit, Herzöffnung, Frequenzheilung und alle weiteren Behandlungen im Bereich der Humanenergetik.
Coaching und Beratung: Alle weiteren Angebote, die nicht unter Energiearbeit fallen — wie Einzelbegleitung, Potenzialfreilegung, Markenentwicklung, Positionierung, Unternehmenskulturanalyse, Führungsentwicklung und Personal Branding — werden als Coaching oder Beratung erbracht.
1.3. Seminare und Workshops sind eigenständige Veranstaltungsformate, für die die nachfolgenden Bestimmungen analog gelten, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Hinweis zum Gesundheitsbereich
2.1. Die angebotene Energiearbeit (Humanenergetik, Chakrenarbeit, Herzöffnung, Frequenzheilung) dient der Unterstützung und Förderung des eigenen Wohlbefindens. Sie ist als komplementäre Begleitung zu verstehen und ersetzt in keinem Fall die Diagnose, Behandlung oder Beratung durch approbierte Ärzte, Heilpraktiker, Psychotherapeuten oder andere anerkannte Gesundheitsberufe.
2.2. Bestehende medizinische Behandlungen werden nicht unterbrochen oder ersetzt. Jeder Klient/Kunde ist selbst dafür verantwortlich, bei gesundheitlichen Beschwerden fachärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
2.3. Auch Coaching- und Beratungsleistungen stellen keine psychologische, medizinische oder rechtsberatende Tätigkeit dar. Jeder Teilnehmer handelt auf eigene Verantwortung.
3. Vertragsabschluss und Anmeldung
3.1. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Anmeldung (E-Mail oder Online-Formular) und schriftliche Bestätigung durch KADAI DESIGN e.U. zustande.
3.2. Für Seminare und Workshops ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Gesamtsumme zur Platzsicherung erforderlich. Der Platz ist erst nach Zahlungseingang der Anzahlung verbindlich reserviert.
3.3. Bei Energiearbeit-Sitzungen ist keine Vorabanmeldung erforderlich. Die Vereinbarung eines Termins per E-Mail, Telefon oder persönlich gilt als verbindliche Absprache.
4. Honorar und Zahlung
4.1. Die Honorare für Coaching und Beratung werden vorab schriftlich mitgeteilt und sind verbindlich.
4.2. Für Energiearbeit-Sitzungen ist das Honorar am selben Tag der Sitzung bar oder vor Ort zu entrichten. Andere Zahlungsweisen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
4.3. Bei Seminaren und Workshops ist die Restzahlung spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig, sofern nicht anders vereinbart.
5. Stornobedingungen und Absagen
5.1. Alle Absagen sind schriftlich (E-Mail oder Brief) an KADAI DESIGN e.U. zu richten. Die Absage gilt erst mit Zugang bei KADAI DESIGN e.U.
5.2. Seminare und Workshops:
– Absage ab dem Tag der Veranstaltung (Termintag): 100 % des Honorars bzw. der Gesamtkosten
– Absage bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Honorars bzw. der Gesamtkosten
– Absage bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Honorars bzw. der Gesamtkosten
– Bei Absagen mit ärztlicher Krankmeldung entfällt die Stornogebühr vollständig.
5.3. Energiearbeit-Sitzungen:
– Absage am selben Tag des vereinbarten Termins: 100 % des Honorars (Ausnahme: ärztliche Krankmeldung)
– Absagen bis 24 Stunden vor dem Termin: 80 % des Honorars
– Absagen bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % des Honorars
– Die vor Ort bzw. bar zu entrichtende Zahlung am Sitzungstag fällt bei rechtzeitiger Absage (mindestens 7 Tage im Voraus) vollständig weg.
5.4. Coaching-Einzelsitzungen: Die Stornoregelungen für Seminare gelten sinngemäß, sofern nicht individuell anders vereinbart.
6. Durchführung und Teilnahme
6.1. KADAI DESIGN e.U. behält sich vor, Seminare und Workshops bei zu geringer Teilnehmerzahl bis 7 Tage vor Beginn abzusagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.
6.2. Bei Energiearbeit-Sitzungen ist der Klient/Kunde für die pünktliche Ankunft verantwortlich. Verspätungen von mehr als 15 Minuten können ohne Anspruch auf Nachholung oder Rückerstattung zu einem Abbruch der Sitzung führen.
6.3. Minderjährige Teilnehmer an Seminaren oder Workshops sind nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten zugelassen.
6.4. Bei Workshops, Seminaren oder anderen Veranstaltungen in externen Räumlichkeiten (z. B. Schulen, Bildungseinrichtungen oder Unternehmen) obliegt die Einholung sämtlicher erforderlicher Einwilligungen, Freigaben und Unterschriften — insbesondere bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten — ausschließlich dem jeweiligen Veranstalter bzw. der einladenden Institution. KADAI DESIGN e.U. übernimmt keine Verantwortung für die Beschaffung, Prüfung oder Aufbewahrung dieser Unterlagen.
7. Haftung
7.1. Die Inhalte aller Sitzungen, Seminare und Workshops ersetzen keine professionelle Beratung (medizinisch, psychologisch, rechtlich). Jeder Teilnehmer bzw. Klient handelt auf eigene Verantwortung.
7.2. KADAI DESIGN e.U. haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
7.3. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf das jeweilige Honorar der konkreten Leistung begrenzt.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des IPRG und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für sämtliche Klagen, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist der Wohnsitz von KADAI DESIGN e.U.
8.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
8.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. Teilnehmers gelten nicht.
Stand: Juni 2026 · KADAI DESIGN e.U. · Daniela Kargl · Kirchplatz 2 · A-8600 Bruck an der Mur
